25.11.2021 ÜBERBLICK REGELUNGEN EINZELHANDEL IN ALARMSTUFE II Zutritt für Kunden entsprechend 2G-Regel. Was bedeutet das für einen Besuch bei uns im Ladengeschäft?

• Kunden müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
• Ausgenommen ist dabei die Abgabe und Abholung von Bikes aus der Werkstatt

• Folgende Nachweise sind zu erbringen:
✓ Geimpft: Impfpass / Immunkarte / digitaler Impfnachweis
✓ Genesen: positives PCR-Testergebnis eines Labors, das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt

• Ausnahmen von der Zutrittsregelung:
✓ Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind,
✓ Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren (Schülerausweis notwendig)

Grundsätzlich gilt:
• Maskenpflicht
• Abstand halten
• Hygiene praktizieren

Selbstverständlich halten wir euch über die neuesten Änderungen auf dem Laufenden. Falls ihr Fragen habt, freuen wir uns über einen Anruf (07564 858930) oder eine eMail (info@zweiradsport-geyer.de).

Bleibt gesund! ????

Euer Team von Zweiradsport Geyer